Stimm-, Sprach- und Sprechtherapie

Stimm-, Sprach- und Sprechtherapie nach Schlaffhorst-Andersen gibt es für Kinder und Erwachsene. Die Vergütung erfolgt von Kassen Privatversicherter und Privat-Beihilfe Versicherter. Für die Therapie benötigen Sie z. B. ein Rezept für

  • Stimmtherapie, Sprechtherapie, Sprachtherapie (Hausarzt, Phoniater, HNO, Neurologe, Pädiater).
  • für Myofunktionelle Störungen (Kieferorthopäden, Zahnarzt, Pädiater).
  • Musikermedizin (FA Musikermedizin, Allgemeinarzt).

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